Auch Privatleute können mit Umsatzsteuer konfrontiert werden.
Wer im EU-Ausland einkauft, egal ob auf Reise, oder auch im Internet, zahlt die dort jeweils gültige Umsatzsteuer über den Kaufpreis.
Wer aber ein günstiges Angebot für ein neues Auto entdeckt, hat plötzlich mit der Umsatzsteur zu tun. Der Händler in Frankreich, Dänemark, den Niederlanden, oder anderem EU-Land, wird ihm den Neuwagen (bis 6 Monate alt, bis 6.000 Kilometer seit erster inbetriebnahme) zum Nettopreis verkaufen (also ohne Umsatzsteuer). In Deutschland hat er dann die "Fahrzeugeinzelbesteuerung" durchzuführen und gem. §§ 1 b, 16 und 18 UStG innerhalb von 10 Tagen nach Erwerb eine Erklärung auf dem amtlichen Formular abzugeben.
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